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BVerwG, 04.08.1969 - VIII B 1.68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Minden, 04.10.1967 - 3 K 889/66
- BVerwG, 04.08.1969 - VIII B 1.68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.08.1969 - VIII B 1.68
Der Zulassungsgrund der Rechtsgrundsätzlichkeit ist im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur dargelegt, wenn auf eine Rechtsfrage, die sowohl für die anzufechtende Entscheidung von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, eingegangen und wenigstens darauf hingewiesen wird, daß es sich dabei um eine höchstrichterlich bisher noch nicht geklärte Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung handelt (vgl. BVerwGE 13, 90). - BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 04.08.1969 - VIII B 1.68
Daher verbietet sich eine Auslegung im Sinne einer Abweichungsbeschwerde, ganz abgesehen davon, daß keine Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet sind (vgl.Beschluß vom 30. Januar 1961 - BVerwG VIII B 159.60 - Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 9).